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Deshalb muss ein Toter zum Vaterschaftstest

Bei einem Verstorbenen soll eine vorsorgliche DNA-Probe entnommen werden. Dies ordnete das Bezirksgericht Weinfelden an. Denn eine Affäre des Mannes behauptet, von diesem schwanger zu sein. Seine Hinterbliebenen wollen mit der Probe einer Vaterschaftsklage zuvorkommen.

Im Kanton Thurgau verstarb ein Mann im Alter von Mitte 40, er war kinderlos. Als seine Hinterbliebenen den Nachlass aufteilten, fanden sie heraus, dass der Mann eine Affäre hatte. In zahlreichen E-Mails und Whatsapp-Nachrichten schreibt eine Frau, die einen spanischen Namen trägt, dass sie schwanger sei und ein Kind von dem Mann erwarte. Die Frau teilt weiter mit, dass sie Ansprüche für das Kind geltend machen werde, schreibt die «Thurgauer Zeitung» (Bezahlartikel). Sollte der Verstorbene der Vater sein, wäre das Kind erbberechtigt. Die Entdeckung des mutmasslichen Kindes verunsicherte die Familie des Mannes, weshalb sie beim Bezirksgericht Weinfelden ein Gesuch stellte. Dem Mann soll zur Beweissicherung eine vorsorgliche DNA-Probe entnommen werden, fordern sie. Unsicher, ob die Frau tatsächlich ein Kind erwartet Das Gericht nahm den Antrag an und beauftragte die Wohngemeinde, den Leichnam des Verstorbenen durch ein Bestattungsunternehmen ins St. Galler Institut für Rechtsmedizin zu transportieren. Allerdings muss auch die zukünftige Mutter die Gelegenheit haben, sich rechtlich dazu zu äussern. Wo die Frau sich momentan aufhält, ist nicht bekannt. «Sie soll mutmasslich in Spanien gelebt haben», sagt Claudia Spring, Präsidentin des Bezirksgerichts Weinfelden, zur «Thurgauer Zeitung». Die spanischen Behörden hätten die Frau aber nicht ausfindig machen können.

Aufruf im Amtsblatt nützte nichts Das Bezirksgericht veröffentlichte als letzten Versuch den Entscheid im Thurgauer Amtsblatt; die Frau hatte zehn Tage Zeit, um Stellung zu nehmen. Die Frist lief inzwischen aber ab, ohne dass sich jemand gemeldet hatte. Zudem ist laut Spring gar nicht sicher, ob die Frau tatsächlich ein Kind erwarte.